Vorsicht bei disquotalen Einlagen und disquotalen verdeckten Gewinnausschüttungen (VGA).
Bei disquotalen Einlagen ist seit Dezember 2011 durch Einführung der neuen Vorschrift des §7 Abs. 8 ErbStG Vorsicht geboten, möchte man keine Schenkungssteuer (max. Steuersatz 60%) riskieren...