HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH - Springe direkt:

Kompetenz
verbindet

Aktuelles

Ort:

HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH
An der Apostelkirche 4
48143 Münster

Details zu dieser Veranstaltung

Ort:

HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH
An der Apostelkirche 4
48143 Münster

Details zu dieser Veranstaltung

Unser Partner Markus Jansen vom Standort Düsseldorf wurde in die Geschäftsführung von HLB Deutschland aufgenommen. Diese setzt sich nun aktuell aus 4 Geschäftsführern zusammen. Neben Ernst Kreymborg, ebenfalls Partner bei HLB Dr. Schumacher & Partner, sind dies noch Prof. Dr. Edelfried Schneider und Detlef Ortseifen, der ebenfalls neu in die Führungsriege aufgenommen wurde .

Zum 1.6.2012 werden 5 neue Mitglieder in das HLB Netzwerk aufgenommen. Damit gewinnt HLB Deutschland 6 neue Standorte hinzu und klettert auf Platz 4 der Wirtschaftsprüfernetzwerke in Deutschland.

Am 31. Mai 2012 sind wir mit einem Stand auf der JurStart, der Informations- und Bewerbungsmesse der WWU Münster vertreten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Infos

Am 01. Juni 2012 informieren wir Sie auf der BCM 2012, der Karrieremesse der WWU Münster, über unser Unternehmen und die entsprechenden Einstiegsmöglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Infos

Der Gesetzgeber hat in 2008 eine Regelung eingeführt, dass Zinsen sowie bestimmte Miet- und Pachtaufwendungen bei der Gewerbesteuer anteilig wieder hinzugerechnet werden müssen. Dadurch erhöht sich die zu zahlende Gewerbesteuer, es werden letztendlich auch Kosten besteuert. Die Auslegung insbesondere der Vorschriften zu den Miet- und Pachtaufwendungen sorgt in steuerlichen Betriebsprüfungen für Streit, da der Anwendungsbereich zu unbestimmt ist. Jetzt hat das Finanzgericht Hamburg zudem die Frage der Verfassungsmäßigkeit dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Wir empfehlen, in einschlägigen Fällen Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Wir freuen uns, dass wir in der Kategorie „Unterstützungsprozesse" den Kanzlei-Innovationspreis 2012 des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. gewonnen haben.

In dieser Kategorie ging es um die Bereiche Kooperationen, Daten- und Dokumentenmanagement, Kanzleicontrolling, Honorargestaltung/-politik und Mandantenzufriedenheit.

Die Preisverleihung erfolgte am 23. April 2012 im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe e.V. In seiner Laudatio hob Prof. Dr. Bordemann, FH Münster, besonders das "beispielhaft realisierte Kooperations-modell" bestehend aus dem HLB-Netzwerk und den Unternehmen der HLB Dr. Schumacher & Partner Gruppe hervor.

Am 13. April 2012 haben wir unser Mandantenrundschreiben Steuern und Wirtschaft aktuell II/2012 an unsere Kunden, Geschäftspartner und Unternehmen der Region versandt. Unser Rundschreiben erscheint ca. 6-8 mal im Jahr. Sofern Sie daran Interesse haben, benutzen Sie bitte folgenden Link Anmeldung Newsletter

Seitdem Betriebsprüfer auf die Firmen-EDV zugreifen können, haben sie z.B. das Recht, die relevanten Daten auf einem Datenträger zu verlangen, um sie dann im eigenen Prüfprogramm auszuwerten. Damit ist das Finanzamt nicht auf die klassischen Verprobungsmethoden beschränkt, sondern kann auch statistisch-mathematische Verfahren wie den Chi-Quadrat-Test einsetzen. In einem rechtskräftigen Finanzgerichtsurteil wurde jetzt zugunsten der Steuerzahlerin entschieden, dass Auffälligkeiten beim Chi-Quadrat-Test nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes und damit Gewinns führen dürfen, wenn sonst keine weiteren Mängel der Buchführung vorliegen.

Am 22. März 2012 haben wir unser Mandantenrundschreiben "Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht" an unsere Kunden, Geschäftspartner und Unternehmen der Region versandt. Dieses Rundschreiben erscheint ca. 1-2 mal im Jahr. Sofern Sie daran Interesse haben, bitten wir um Kontaktaufnahme unter .

Wir gratulieren unserem Mitarbeiter:
Herrn Christian Bertels, Rechtsanwalt, LL.M.EMBA zum bestandenen Steuerberater-Examen 2012.
Ihm gilt unser herzlicher Glückwunsch !

Sachzuwendungen an Kunden oder Arbeitnehmer müssen diese normalerweise als Einnahmen versteuern. Damit die Freude am Geschenk bleibt, kann die Versteuerung beim Beschenkten verhindert werden, indem das gewährende Unternehmen an das Finanzamt eine 30%-ige Pauschalsteuer abführt. Bei Sachzuwendungen an einen im Ausland steuerlich erfassten Arbeitnehmer (z.B. Arbeitnehmer einer ausländischen Niederlassung oder ausländischen Tochtergesellschaft), ist jetzt gerichtlich geklärt, dass dafür keine Pauschalsteuer gezahlt werden muss. Im entschiedenen Fall waren im Rahmen eines Management-Meetings Sachzuwendungen gewährt worden.

Am 11.2. erschien ein 16-seitiger Beileger zusammen mit der Münsterschen Zeitung, der neben ausführlichen Informationen erste Bilder unseres neuen modernen Bürogebäudes enthält. ...

Die Westfälischen Nachrichten, Münster, veröffentlichten am 11.2. eine ganze Seite zu unserem Umzug.

Am 11.2. waren wir mit einer ganzen Seite zu unserem Umzug in der Glocke, Oelde, vertreten.

Unsere Partner Dr. Friedrich Helmert, WP/StB/RA, und Hans-Hermann Schumacher, WP/StB, unterstützen die Aktion "Schüler-fragen-Chefs" des Münsteraner Rotary-Clubs. Am 28.2.2012 und am 20.3.2012 stehen sie Rede und Antwort zu den Bereichen Wirtschaftsprüfung / Steuerberatung und Recht / Jura. Sie informieren über ihre Branche und möchten Mut machen, die beruflichen Träume in die Tat umzusetzen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den Berufsinformationen des Münsterschen Rotary Clubs.

Ab dem 30. Januar 2012 finden Sie uns mitten in Münster in der ehemaligen Druckerei der Münsterschen Zeitung. Nach umfangreichen Umbau- und Modernisierungsarbeiten stehen uns nun rund 2.000 Quadratmeter zur Verfügung. Neben modernsten Arbeitsplätzen erleichtern uns fünf komfortable Besprechungsräume sowie ein großer Seminarraum für bis zu 80 Personen die Arbeit. Durch 22 Parkplätze und dem nahegelegenen Theater-Parkhaus sind wir trotz Innenstadtlage bequem zu erreichen.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist eine steuerlich wirksame Abschreibung von Aktien und Aktienfonds im Betriebsvermögen erst ab einem Wertverlust von 40% oder an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen von 25% möglich. Der Bundesfinanzhof hat die Anerkennung dieser Abschreibungen jetzt drastisch zugunsten der Steuerzahler erleichtert. Es genügt, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag mindestens 5% niedriger liegt als beim Kauf. Auf die anschließende Kursentwicklung kommt es nicht an. Dies soll nur in Ausnahmefällen nicht gelten (z.B. Insiderhandel, geringe Handelsumsätze).

Krankheitskosten wirken sich steuerlich nur dann aus, wenn die sogenannte zumutbare Belastung (Eigenanteil) überschritten wird. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich unter anderem nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte: Je höher dieser ist, umso höher der steuerlich unbeachtliche Teil. Nunmehr liegt ein Musterverfahren vor, in dem es darum geht, sämtliche Krankheitskosten ohne Eigenanteil abzugsfähig zu stellen. Es empfiehlt sich deshalb, Krankheitskosten in voller Höhe geltend zu machen und gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Inzwischen gewährt die Finanzverwaltung zumindest im Raum Münster ein Ruhen des Verfahrens.

Veräußerungsgewinne und -verluste von Anteilen an Kapitalgesellschaften - bei einer Beteiligung von mind. 1% - wirken sich nur zu 60% bei der Einkommensteuer aus. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Veräußerungsverluste zu 100% steuerlich geltend gemacht werden können, wenn vor und bei Verkauf keinerlei Einnahmen aus der Beteiligung erzielt wurden bzw. werden. Dieses gilt neuerdings auch bei einem symbolischen Kaufpreis von z.B. 1 €. Ab 2011 schränkt eine Gesetzesänderung den vollen Verlustabzug wieder ein. Steuerpflichtige mit vergleichbaren Fällen bis 2010 sollten diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung beachten.

Es kommt vor, dass der Erlös aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie nicht ausreicht, die restliche Darlehensschuld komplett zu tilgen. Die Darlehenszinsen für den Restkredit werden derzeit steuerlich nicht anerkannt. Jetzt stufte der Bundesfinanzhof in ähnlich gelagerten Fällen zu Kapitaleinkünften die Zinsen als steuerlich abzugsfähig ein. Dem obersten deutschen Finanzgericht liegen derzeit zwei Verfahren zu Vermietungseinkünften vor. Betroffene ehemalige Hausbesitzer können solche Fälle über einen Einspruch mit Verweis auf die anhängigen Verfahren jetzt offenhalten und im Falle von steuerzahlerfreundlichen Urteilen von diesen profitieren.

Dies ist nur einer von vielen Punkten, die wir für Sie im Blick haben. Was können wir für Sie tun?

hCards

Logo von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH
HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH, work: An der Apostelkirche 4, 48143 Münster, Deutschland, work: +49 (0) 2 51/28 08-0, fax: +49 (0) 2 51/28 08-280
Atikon
Atikon, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20